Start der öffentlichen Planauflage zum Autobahn-Ausbauprojekt Rheintunnel

Viel heisse Luft aus dem Rheintunnel

|
Birsfelden & Basel

Massive Einschränkungen für die Quartiere während der Bauzeit, keine Verbesserungen danach. Deshalb lehnen wir den Rheintunnel mit seinen negativen Auswirkungen auf die Anwohner:innen, den Verkehr und die Umwelt in der ganzen Region ab.

Tausende Seiten Pläne und Berichte liegen seit heute zum Rheintunnel öffentlich auf. Nun können die konkreten Auswirkungen vom Bau und dem Tunnel selbst erstmals abgeschätzt werden.

Klar ist, dass mehr Strassen auch mehr Autoverkehr erzeugen, wie die Empirie aus den letzten Jahrzehnten zeigt. Beim Rheintunnel, wie bei ähnlichen Strassenprojekten, wird wider besseres Wissen und auf Basis ungenügender Modelle das Gegenteil behauptet.

Wieder einmal zeigt sich, dass beim umweltschädlichen Autoverkehr die Planung von Grossprojekten zügig vorangeht, während einfache Infrastruktur für den Veloverkehr und öV-Projekte kaum vorwärtskommen. Diese Prioritäten sind angesichts der Klimakrise unverantwortlich.

Vage Versprechen, fehlende konkrete Massnahmen

Während Kantone und Bund gerne die Chancen ansprechen, die sich durch den Rheintunnel böten, bleiben sie vage. Dabei könnten viele Massnahmen bereits heute und ohne den Rheintunnel umgesetzt werden, um ohne Intensivierung des Autoverkehrs auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, sie vor Lärm zu schützen und den Autoverkehr erträglicher zu gestalten.

Mit dem Rheintunnel dürften die versprochenen Verbesserungen (Lärmschutz, mehr Grünflächen, Infrastruktur für Fuss- und Veloverkehr) weiter hinausgezögert werden.

Kantone missachten ihre Verfassungen und Parlamentsbeschlüsse

Beide Kantone haben Bestimmungen zum Umweltschutz und Verkehr in ihren Verfassungen, die sie mit ihrer Unterstützung des Rheintunnels bestenfalls ignorieren, wohl eher aber bewusst missachten. Die Baselbieter Kantonsverfassung verlangt in § 120 eine «umweltgerechte […] Verkehrsordnung». Zudem fördert der Kanton gemäss § 112 «umweltgerechte Technologien».

In der Verfassung des Kantons Basel-Stadt sind ähnliche Bestimmungen zu finden. Seit der Abstimmung über die Klimagerechtigkeitsinitiative ist die Kantonsverfassung aber noch deutlicher: Im § 16a Abs. 2 ist das Netto-Null-Ziel bis 2037 verankert, während Abs. 5 den Kanton verpflichtet, sich beim Bund «für die notwendigen Rahmenbedingungen» einzusetzen.

Die Regierung von Basel-Stadt drückt sich um die Umsetzung der Motion Grossenbacher (Geschäft 19.5281), die den Rückbau der Osttangente verlangt. Trotz klarem Beschluss des Grossen Rats für den Rückbau will der Regierungsrat lediglich eine Umnutzung von Rampen und Tempo 60 auf der Osttangente prüfen.

— Allianz «Nein zum Rheintunnel»

Florian Schreier, Geschäftsführer VCS beider Basel, 061 311 11 77, 076 581 10 83, florian.schreier@vcs-blbs.ch

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print