Einsprache gegen Rheintunnel

In grosser Anzahl wurden Ende 2023 Einsprachen gegen den Rheintunnel eingereicht. Gerne halten wir Sie über die nächsten Entscheidungen und Schritte auf dem Laufenden. 

Verfahren

  • Nach Beginn der öffentlichen Planauflage am 15. November 2023 lief die Einsprachefrist während dreissig Tagen, also bis 14. Dezember 2023. In dieser Zeit konnten Betroffene Einsprache erheben.
  • Aktuell entscheidet das Eidgenössiche Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über die Einsprachen.
  • Gegen den Entscheid des UVEK kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Diese Beschwerde ist mit Gerichts- und Anwaltskosten verbunden.
  • Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgericht gibt es noch die Option einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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